Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft

logo LKBBAmt für Jugend 
Parkstraße. 16,
D-71034 Böblingen
Tel: Sekretariat 07031 / 663-1994
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www.landkreis-boeblingen.de

Alleinerziehnde und Eltern, die zusammenleben, gemeinsam das Kind versorgen und erziehen, aber nicht verheiratet sind, berät und unterstütz das Amt für Jugend bei allen Fragen

Minderjährige unverheiratete Mütter sollten in jedem Fall mit dem Amt für Jugend/Abteilung Vormundschaften Kontakt aufnehmen. In diesen Fällen tritt mit der Geburt des Kindes die gesetzliche Amtsvormundschaft für das Kind der Minderjährigen ein.

Bei all diesen Fragen empfiehlt es sich bereits vor der Geburt des Kindes Kontakt mit den MitarbeiterInnen des Amtes für Jugend aufzunehmen. Denn ist das Kind erst mal da, dreht sich erfahrungsgemäß der Alltag erst mal um Füttern, Wickeln und Schlafen.

BPV_Flyer.pdf

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