Kindergeld
Das Kindergeld ist unabhängig von Ihrem Einkommen. Ab 1. Januar 2021 beträgt das Kindergeld monatlich
für das erste und zweite Kind 219 EUR, für das dritte Kind 225 EUR und für jedes weitere Kind
250 EUR.
Die Geburt eines Kindes heißt für Eltern eine finanzielle Zusatzbelastung. Nicht jede Familie hat die finanziellen Mittel um alles problemlos finanzieren zu können. Verschiedene Beratungstellen im Landkreis informieren über Sozialleistungen, Schuldenregulierung und einmalige Beihilfen.
Das Kindergeld ist unabhängig von Ihrem Einkommen. Ab 1. Januar 2021 beträgt das Kindergeld monatlich
für das erste und zweite Kind 219 EUR, für das dritte Kind 225 EUR und für jedes weitere Kind
250 EUR.
Wenn Sie sich finanziell keinen Rat mehr wissen oder Lohn- und Einkommenspfändung drohen, kann der Weg zur Schuldnerbreratung eine Möglichkeit sein, Wege aus der finanziellen Krise zu finden.
Fachkundige Beratung über finanzielle Hilfen während der Schwangerschaft (Umstandskleidung,Babyausstattung...) und die ersten 3 Lebensjahre eines Kindes finden Sie bei den Schwangerenberatungsstellen im Landkreis.
Wenn das monaltliche Einkommen nicht reicht um die laufenden Kosten für Essen, Bekleidung, Miete und Heizug zu decken oder notwendige Anschaffungen für den Haushalt nicht getätigt werden können, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Den Antrag stellen Sie beim JobCenter, wenn Sie für mind. 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können. Falls Sie nicht ode rnur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können, wenden Sie sich an das Landratsamt Böblingen, Soziale Hilfen.
Parkstraße 16 • D-71034 Böblingen
www.landkreis-boeblingen.de
Technische Umsetzung: